Reformpartnerschaft
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Weiterführende Informationen finden Sie im Ergebnisdokument der Reformpartnerschaft 2026, das auf der Website des BKA veröffentlicht wurde: www.bundeskanzleramt.gv.at/service/publikationen-aus-dem-bundeskanzleramt.html
Treffen der Reformpartnerschaft im Bundeskanzleramt im Dezember 2025. © BKA/Florian Schrötter
Die Reformpartnerschaft Österreich wurde am 6. Juni 2025 im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz als politisches Übereinkommen zwischen Bundesregierung, Landeshauptleuten, Österreichischem Städtebund und Österreichischem Gemeindebund abgeschlossen. Ziel ist es, zentrale Reformfragen nicht isoliert, sondern gemeinsam zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden zu bearbeiten. Im Mittelpunkt stehen vier Bereiche: Verwaltung und Verfassung, Bildung, Energie sowie Gesundheit. Ein zentrales Prinzip lautet dabei: „Geld folgt Leistung“. Aufgabenverschiebungen sollen also auch im Finanzausgleich entsprechend abgebildet werden.
Nach rund einem Jahr Verhandlungen in Haupt-und Untergruppen wurde beim Reformpartnerschaftsgipfel am 30. Juni 2026 ein Ergebnisdokument vorgelegt. Dieses enthält politische Weichenstellungen, aber noch keine fertigen Gesetze. Die Richtung ist vorgezeichnet, die konkrete Ausgestaltung und gesetzliche Verankerung werden derzeit verhandelt.
Arbeitsgruppe Verfassung und Verwaltung
Im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe finden sich zahlreiche Maßnahmen, die aus Sicht der Städte und Gemeinden ausdrücklich begrüßt werden. Mit einigen Vorhaben werden langjährige Forderungen des Österreichischen Städtebundes adressiert. Entscheidend wird sein, dass die Grundsatzeinigung praxistauglich und mit Blick auf die kommunale Vollzugsebene umgesetzt wird. Nachfolgend werden einige für die kommunale Ebene zentrale Maßnahmen aus dem Ergebnisdokument herausgegriffen.
Kompetenzentflechtungen: Ein zentraler Punkt ist die Entflechtung von Kompetenzen. Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sollen klarer geregelt werden. Vorgesehen sind unter anderem einheitlichere Regeln beim Jugendschutz und im Glücksspielbereich. Für die kommunale Ebene besonders relevant ist die unter diesem Punkt angeführte geplante Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzugs.
Verwaltungsstrafregister: Ein bundesweites Verwaltungsstrafregister soll künftig berechtigten Behörden ermöglichen, rechtskräftige Verwaltungsstrafen zentral abzufragen – etwa zur Strafbemessung bei Wiederholungsfällen oder für Zuverlässigkeitsprüfungen. Das würde insbesondere Bezirksverwaltungsbehörden und Statutarstädte entlasten und eine einheitlichere Beurteilung über Bundesländergrenzen hinweg ermöglichen.
Digitalisierungshemmnisse: Digitalisierungshemmnisse wie Papierpflichten, formale Nachweise, Aushänge oder Barzahlungsvorgaben sollen dort entfallen, wo sie keinen sachlichen Mehrwert bieten. Für Städte und Gemeinden bedeutet das weniger Druck-, Versand-und Archivierungsaufwand. Bürger:innen und Unternehmen sollen Anbringen und Zahlungen einfacher digital erledigen können.
Registernutzung und Once-Only: Für die kommunale Verwaltung besonders relevant ist die Registernutzung nach dem Once-Only-Prinzip, die von kommunaler Seite seit Jahren gefordert wird. Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen nicht erneut von Bürger:innen oder Unternehmen verlangt werden. Der Registerverbund DadeX soll dafür als zentrale Datenschnittstelle ausgebaut werden und Verfahren wie Nachweis-, Förder-oder Meldeprozesse schneller und medienbruchfrei machen.
GovTech Campus Austria: Mit dem GovTech Campus Austria ist eine gemeinsame Plattform für staatliche IT-Ressourcen geplant. Bund, Länder, Städte und Gemeinden sollen dort digitale Lösungen koordinieren, Pilotprojekte entwickeln und Wissen zu Themen wie Open Source, künstlicher Intelligenz, gemeinsamer Beschaffung und Standards teilen.
Volksbegehren: Unterstützungen sollen künftig zwei volle Jahre möglich und digital einfacher abwickelbar sein, die verlängerten Öffnungszeiten in der Eintragungswoche sollen wegfallen. Zudem hat sich die Reformgruppe das Ziel gesetzt, den Kostenersatz anzupassen, um das „Geschäftsmodell Volksbegehren“ einzudämmen.
Interkommunale Kooperation: Bei der interkommunalen Kooperation sollen freiwillige Zusammenschlüsse und Kooperationen erleichtert werden. Gemeinden und Gemeindeverbände sollen Aufgaben wie Lohnverrechnung, Personalverwaltung, Abgabeneinhebung, IT oder Beschaffung einfacher gemeinsam organisieren können. Die konkrete Umsetzung soll länderweise erfolgen und auf bestehenden regionalen Strukturen aufbauen. Weiterhin offen ist die von kommunaler Ebene seit Jahren geforderte Erleichterung der umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen.
Das Ergebnisdokument enthält zudem weitere Maßnahmen, wie die Modernisierung des Verfahrensrechts, die Erleichterung des Einsatzes von Amtssachverständigen über die Grenzen der Gebietskörperschaften, die Abschaffung von „totem Recht“ im Rahmen einer Initiative zur Rechtsbereinigung sowie eine Reform des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens etwa 10 Jahre nach dessen Einführung.
Pressekonferenz zur Reformpartnerschaft im Juli 2026. © BKA/Florian Schrötter
Arbeitsgruppe Bildung
In der Gruppe Bildung einigte man sich auf eine Reform des Bildungssystems mit dem Ziel, klarere Zuständigkeiten, effizientere Verwaltungsstrukturen und eine transparente Finanzierung zu schaffen. Die konkreten Vorhaben umfassen sowohl den elementarpädagogischen als auch den Schulbereich.
Gesetzliche Verankerung und Definition von Mindestqualitätsstandards in der Elementarpädagogik: Es sollen erstmals bundesweit verbindliche Mindestqualitätsstandards eingeführt und in einem Bundesqualitätsrahmengesetz verankert werden. Qualität, Betreuung und pädagogische Rahmenbedingungen werden dadurch in allen Bundesländern vergleichbarer und einheitlicher. Dazu gehören unter anderem einheitliche Standards für Gruppengrößen und Personal-Kind-Schlüssel, Sprachförderung, zwei verpflichtende Kindergartenjahre, Transition vom Kindergarten in die Schule, mittelbare pädagogische Arbeit, verpflichtende Elternkooperation und Entwicklungsgespräche, Qualitätsmanagement und Qualitätsmonitoring, einheitliche Ausbildungen und Tätigkeitsprofile für Assistenzkräfte und Leitungen sowie ein gemeinsamer Bildungsrahmenplan für alle Bundesländer.
Verankerung eines nachhaltigen Finanzierungsmodells in der Elementarpädagogik: Die Finanzierung der Elementarpädagogik (durch Bund, Länder, Gemeinden und Elternbeiträge) soll stärker gebündelt, vereinfacht und langfristig abgesichert werden. Die Mittelvergabe soll sich – neben einer Grundfinanzierung – künftig an klaren Qualitäts-und Strukturkriterien orientieren. Ein Stufenplan soll schrittweise Qualitätsverbesserungen und den Ausbau der Kinderbetreuung fördern. Zusätzlich zu den Qualitätskriterien ist der Stufenplan an die Erhöhung des Ausbaugrades und die Erreichung der VIF-Kriterien geknüpft.
Personal aus einer Hand und mehr Autonomie in der Personalsteuerung für Schulen: Ziel ist es, die bisher geteilten Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden an Pflichtschulen zu vereinfachen, Doppelstrukturen abzubauen und die Steuerung von Personal und Ressourcen effizienter zu gestalten. Künftig soll das pädagogische, administrative und psychosoziale Personal im Landesstrang der Bildungsdirektionen gebündelt und Schulleitungen ein flexibler und bedarfsgerechter Ressourceneinsatz am jeweiligen Schulstandort ermöglicht werden. Freizeit-und Stützpädagoginnen und -pädagogen werden zusammengefasst unter dem Begriff „Unterstützungspädagoginnen und Unterstützungspädagogen“ und fallen dann ebenso in die Zuständigkeit der Bildungsdirektionen. Damit würde sich eine langjährige Forderung des Städtebundes erfüllen.
Attraktivierung von Schulclustern: Die Schulclusterbildung soll weiterentwickelt und attraktiver gestaltet werden, um eine flexiblere Organisation über mehrere Schulstandorte hinweg zu ermöglichen. Lehrkräfte können dabei standortübergreifend eingesetzt werden und das Schulmanagement wird professionalisiert.
Modernisierung und Vereinheitlichung der digitalen Schulverwaltung: Ziel ist es, die derzeit unterschiedlichen Schulverwaltungssysteme für alle Pflicht-, Bundes-und Privatschulen auf Basis des Programms SOKRATES zu vereinheitlichen.
Mit Herbst beginnt nun die legistische Umsetzung. Bis zum geplanten Reformgipfel am 9. Dezember 2026 werden die Gesetzesänderungen vorbereitet, sodass danach die Begutachtung starten kann.
Arbeitsgruppe Gesundheit
Die Gesundheitsreform soll das solidarische, öffentliche Gesundheitssystem langfristig sichern, effizienter gestalten und eine Gesundheitsversorgung für alle zugänglich machen. Zu den wesentlichen Zielen und Maßnahmen zählen u. a. die Stärkung der Primärversorgung, klare und möglichst einfache Patient:innenwege, der Ausbau telemedizinischer Angebote. 1450 soll bundesweit als erste Anlaufstelle für Patient:innen dienen. Im Bereich der Digitalisierung liegt der Schwerpunkt auf der Schaffung einer eHealth-Agentur, der verbesserten Datennutzung sowie der Stärkung von Elga. Das öffentliche Gesundheitssystem soll attraktiver und das Tätigwerden darin erleichtert werden. Der effiziente Einsatz von Diplomierten Gesundheits-und Krankenpfleger:innen und anderen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen soll das Gesundheitssystem entlasten. Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf eine gemeinsame Planung, die zum Ziel hat, dass Patient:innen am Best Point of Service behandelt werden. Im Bereich der Beschaffung soll ein gemeinsamer Einkauf erfolgen. Zudem wird ein einheitlicher Leistungskatalog empfohlen.
Arbeitsgruppe Energie
Im Energiebereich stehen vor allem die Dämpfung der Netzkosten, eine bessere Planung des Netzausbaus, mehr Transparenz und eine klarere Kompetenzverteilung im Mittelpunkt.
Netzkosten und Konsolidierungsunterstützung: Durch standardisiertes Reporting, Benchmarking zwischen Netzbetreibern, digitale Transparenzplattformen und einheitliche Kostenstandards sollen Investitionen besser gesteuert und unnötige Kosten vermieden werden. Auch die stärkere Nutzung von Smart-Meter-Daten, verbindliche Standards für Interoperabilität und Cybersicherheit sowie digitale Engpass-Programme sollen dazu beitragen, Netzkapazitäten effizienter zu nutzen. Reservierte, aber nicht genutzte Anschlusskapazitäten sollen nach dem Prinzip „use it or lose it“ wieder freigegeben werden. Freiwillige Zusammenschlüsse von Netzbetreibern sollen erleichtert werden, allerdings nur dann, wenn sie nachweislich langfristig netzkostendämpfend wirken.
Kompetenzbereinigung: Beim Thema Kompetenzbereinigung geht es im Energiebereich darum, die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer zu ordnen, damit energiepolitische Vorhaben und unionsrechtliche Vorgaben rascher umgesetzt werden können. Vorgesehen ist die Einführung eines neuen Kompetenztatbestands „Energiewirtschaft“ in Art. 10 Abs. 1 Z 10 B-VG. Damit würden zentrale Fragen der Energiewirtschaft stärker in die Bundeskompetenz fallen. Hintergrund ist, dass die bisherige Kompetenzverteilung teilweise als schwerfällig gilt und notwendige Gesetzesänderungen – etwa zur Umsetzung von EU-Richtlinien oder zur Beschleunigung der Energiewende – durch erforderliche Abstimmungen mit den Ländern und 2/3-Mehrheiten verzögert werden können. Zugleich sind Ausnahmen vorgesehen: Anlagenrechtliche Regelungen zur Errichtung, Änderung und zum Betrieb von Stromerzeugungs-, Speicher-und Leitungsanlagen sollen weiterhin nicht vollständig zentralisiert werden, sofern sich die Anlage nicht über mehrere Bundesländer erstreckt. Auch die Konzessionserteilung für Verteilernetze soll ausgenommen bleiben. Zudem sollen die Kompetenzen für Nah-und Fernwärme sowie für Nah-und Fernkälte bei den Ländern verbleiben.
Steuern und Abgaben: Von Seiten des Bundes ursprünglich vorgeschlagene Maßnahmen im Bereich der Steuern und Abgaben hätten im Ergebnis zu einem erheblichen Einnahmenverlust auf kommunaler Ebene geführt. Auf Initiative des Städtebundes sowie des Gemeindebundes wurden diese Vorschläge nicht mehr weiterverfolgt.
Ausblick
Die Reformpartnerschaft hat zentrale Richtungsentscheidungen gebracht, die gerade für Städte und Gemeinden Verbesserungen bringen werden. Die Ausarbeitung der Details und der gesetzlichen Grundlagen soll im Laufe des Jahres beziehungsweise bis Ende 2026 erfolgen..

