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Kraftakt Elementarpädagogik

Die Elementarpädagogik steht vor einem doppelten Kraftakt: Die Angebote sollen weiter ausgebaut und qualitativ verbessert werden – bei angespannten Gemeindefinanzen.

Von Karoline Mitterer, KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung | erstellt am

Der Ausbau der Kinderbetreuung und höhere Qualitätsstandards erhöhen den finanziellen Druck auf Gemeinden. Eine nachhaltige Finanzierung und regionale Kooperationen sind entscheidend, um Qualität und Angebot langfristig zu sichern.

Der Ausbau der Kinderbetreuung und höhere Qualitätsstandards erhöhen den finanziellen Druck auf Gemeinden. Eine nachhaltige Finanzierung und regionale Kooperationen sind entscheidend, um Qualität und Angebot langfristig zu sichern. © Getty Images / zur Verfügung gestellt von Bohmann Verlag

Die Reformpartnerschaft bietet die Chance, Qualitätsstandards und Finanzierung neu zu ordnen, birgt aber auch zusätzliche Belastungsrisiken. Gleichzeitig zeigen innovative Ansätze, dass auch in der Elementarpädagogik Effizienzpotenziale gehoben werden können.

Das Angebot wurde in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Bei den unter Dreijährigen hat sich die Besuchsquote seit 2010 nahezu verdoppelt. Gleichzeitig stieg die finanzielle Belastung deutlich. Der laufende Zuschussbedarf der Gemeinden inklusive Wien hat sich seit Beginn der 15a-Vereinbarungen mehr als verdreifacht (Abbildung 1) und lag 2024 bei 2,1 Milliarden Euro.

Reformpartnerschaft: Ausbau der Qualität

Nach dem bisherigen quantitativen Ausbau rückt nun zunehmend die Qualität in den Vordergrund – auch um Arbeitsbedingungen zu verbessern und Personal im Beruf zu halten. In mehreren Bundesländern wurden daher in den vergangenen Jahren etwa Gruppengrößen reduziert.

Die Reformpartnerschaft will diesen Prozess bundesweit vorantreiben. Vorgesehen sind erstmals bundesweit verbindliche Mindestqualitätsstandards. Das geplante Bundesqualitätsrahmengesetz soll unter anderem Gruppengrößen, Personal-Kind-Schlüssel, Ausbildung, Sprachförderung und Qualitätsmonitoring regeln. Für Kinder von null bis drei Jahren ist eine maximale Gruppengröße von 15 Kindern vorgesehen. Bei den Drei-bis Sechsjährigen soll die Gruppengröße schrittweise von 25 auf 22 Kinder sinken. Hinzu kommt ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr.

Herausforderung Finanzierung

Die Reformen treffen dabei auf eine Situation, in der viele Gemeinden bereits Schwierigkeiten haben, den laufenden Betrieb zu finanzieren. Sinkende Finanzierungsspielräume könnten dazu führen, dass nicht mehr nur neue Angebote, sondern zunehmend auch bestehende Leistungen auf den Prüfstand kommen.

Für Gemeinden ist daher entscheidend, wie die Mehrkosten aufgrund höherer Qualitätsanforderungen finanziert werden. Das Bundesbudget sieht für 2027 und 2028 zusätzliche bildungspolitische Offensivmittel von 130 bzw. 210 Mio. Euro vor. Diese betreffen neben der Elementarpädagogik allerdings auch Ganztagsschulen, Inklusion und Schulpsychologie. Für das zweite verpflichtende Kindergartenjahr sind zudem bereits eigene Mittel von 80 Mio. Euro vorgesehen.

Reformbedarf der 15a-Vereinbarungen

Ein wichtiges Instrument zur Finanzierung des Ausbaus der Elementarpädagogik ist die entsprechende 15a-Vereinbarung. Eine im Juli präsentierte KDZ-Studie (Quelle: Mitterer, K., Neumair, J., Pesendorfer, N. & Weixlbraun, V. (2026). Ausbau der elementaren Bildung trotz enger finanzieller Spielräume ermöglichen.im Auftrag von AK Wien, ÖGB, WKÖ und IV zeigt hier deutlichen Weiterentwicklungsbedarf. Die Mittelverwendung ist zu wenig flexibel und nur eingeschränkt an den Bedarfen der Gemeinden ausgerichtet. So sind Investitionen in Kindergärten derzeit nicht förderfähig; zugleich unterscheiden sich Förderbedingungen und Mittelweitergabe zwischen den Bundesländern. Auch der Wirkungsbezug, etwa bei der Sprachförderung, bleibt begrenzt.

Finanzierung neu ordnen

Die Reformpartnerschaft will daher auch die Finanzierung neu ordnen (Quelle: Republik Österreich (2026). Die Reformpartnerschaft 2026. Reformpartnerschaftsgipfel vom 30. Juni 2026).Vorgesehen ist, die derzeit vielfältigen und unzureichend aufeinander abgestimmten Finanzierungsinstrumente (Abbildung 2) zu bündeln und teilweise nach Strukturkriterien zu verteilen. Zentral ist die Zusammenführung bisheriger 15a-Mittel, neuer Offensivmittel des Bundes und des Kinderbetreuungsanteils des Zukunftsfonds. Auch soll es zu einer Dynamisierung der Bundesmittel kommen. Die laufenden Förderungen der Länder an die Gemeinden sollen hingegen bislang nicht miteinbezogen werden.

Bisher noch offen ist etwa, wie die Finanzierungslast zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt wird, ob Bundesmittel über die Länder oder direkt an Gemeinden fließen, nach welchen Parametern sie verteilt und wie stark sie an Aufgaben und Wirkungen gekoppelt werden. Gerade diese Fragen werden darüber entscheiden, ob die Reform auch die gewünschten Effekte entfalten kann. Bis Jahresende wird es hier hoffentlich Antworten geben. Ausschließlich die Qualitätsvorgaben anzupassen und nicht gleichzeitig auch die Finanzierung zu regeln, wäre hingegen keine gute Nachricht für Gemeinden.

Gemeinden innovativ stärken

Unabhängig davon müssen Gemeinden ihre Leistungen weiter erbringen. Bei knappen Budgets stellt sich daher verstärkt die Frage, wie Kinderbetreuung effizienter organisiert werden kann. Die bereits oben genannte Studie des KDZ zeigt dafür mehrere Ansätze. Regionale Personalpools können Ausfälle abfedern und Personal flexibler einsetzen. Gemeindekooperationen ermöglichen eine gemeinsame Organisation von Verwaltung, Personal und Betreuung. Regionale Bedarfserhebungen helfen, Angebote dort auszubauen, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

Beispiele sind der Personalpool des Gemeindeservicezentrums Kärnten, der Gemeindeverband Region Jagdberg, die Kooperation von Malta und Gmünd sowie die Modellregion Lienz. Gemeinsam ist diesen Ansätzen ein regionaler Blick: Nicht jede Gemeinde muss jede Leistung allein organisieren. Kooperation kann Ressourcen besser nutzen und zugleich die Versorgung sichern.

Finanzierung entscheidet

Elementarpädagogik bleibt damit eine doppelte Herausforderung: Ausbau und Qualitätsverbesserung treffen auf knappe Budgets. Dass sowohl ein qualitativer als auch ein quantitativer Ausbau gleichzeitig gelingen kann, ist angesichts der Rahmenbedingungen unwahrscheinlich. Umso wichtiger ist, dass nun alle Möglichkeiten genutzt werden. Dies betrifft einerseits Bund und Länder, welche durch ein reformiertes Finanzierungs-und Steuerungsmodell geeignete Rahmenbedingungen schaffen können. Andererseits sind auch die Gemeinden selbst gefragt, um Effizienzpotenziale in der Leistungserbringung zu suchen und insbesondere die Chancen einer stärker regionalen Zusammenarbeit zu nutzen.

Entscheidend wird daher sein, ob es der Reformpartnerschaft gelingt, neben den Qualitätssteigerun

Zuschussbedarf der Gemeinden inkl. Wien, 2007 bis 2024 Abb. 2: Bestehende Finanzierungsinstrumente in der Elementarpädagogik

Zuschussbedarf der Gemeinden inkl. Wien, 2007 bis 2024 Abb. 2: Bestehende Finanzierungsinstrumente in der Elementarpädagogik © Quelle: Eigene Darstellung (2026) auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2007–2024

Bestehende Finanzierungsinstrumente in der Elementarpädagogik
Bestehende Finanzierungsinstrumente in der Elementarpädagogik. © Eigene Darstellung (2026)
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