Konsolidierung mit Schlagseite
Infos & Links
Georg Feigl ist Budgetexperte in der AK Wien und MItglied des Fiskalrates.
Die Mitteilung der EU-Kommission zur Fiskalregel-Ausnahme für mehr Energieversorgungssicherheit: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/ PDF/?uri=CELEX:52026XC04514
Das Doppelbudget soll Österreichs Defizit senken. Für Städte und Gemeinden bleiben die finanziellen Herausforderungen bei Infrastruktur, sozialen Dienstleistungen und Klimaschutz jedoch groß. © Getty Images / zur Verfügung gestellt von Bohmann Verlag
Wohlstandsorientierte Budgetpolitik achtet bei der Festlegung des Budgetpfads vor allem auf zwei Kriterien: Erstens ermöglicht sie eine stabile Staatstätigkeit, also sowohl die nachhaltige Finanzierung wie auch die Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit. Zweitens ist sie in eine ausgewogene Wirtschaftspolitik eingebettet, die auf die nachhaltige Entwicklung von Wohlstand und Wohlergehen abzielt. Die Budgetziele sind dementsprechend stets an der konkreten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ausgangslage auszurichten.
Die Bundesregierung verengt den Fokus mit ihrem Doppelbudget auf die Eindämmung der Neuverschuldung, auch um den Anstieg der laufenden Zinsausgaben zu bremsen. Das ist prinzipiell notwendig, da die Krisen der vergangenen Jahre sowie die spendable Budgetpolitik der Vorgängerregierung das Defizit in ungeahnte Höhen trieb. Ihren eigenen Ansprüchen, die Konjunktur und Beschäftigung zu schonen, auf die Verteilungswirkung zu achten, sozialpolitische Impulse zu setzen und strukturelle Reformen auf den Weg zu bringen, wird sie mit dem neuen Budget allerdings nur zum Teil gerecht.
Eckpunkte des Doppelbudgets
Positiv hervorzuheben ist der Ausbau sozialer Dienstleistungen in der Bildung, der Armutsbekämpfung und der mobilen Pflege. Die öffentlichen Investitionen bleiben zwar mengenmäßig stabil, ihre Zusammensetzung verschlechtert sich jedoch: Es steht weniger Geld für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs bereit, dafür mehr für Rüstung. Was fehlt, sind spürbare Beschäftigungsimpulse und eine umfassende Qualifizierungsoffensive.
Mit den Konsolidierungsmaßnahmen sammelt die Bundesregierung einen Teil der „ungedeckten Schecks“ wieder ein, die von der Vorgängerregierung ausgegeben wurden: die Hälfte der Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 23 %, einen Teil der Aufstockung des ÖBB-Rahmenplans und den Familienbonus Plus, wenn nicht beide Eltern arbeiten. Zusätzlich werden höhere Pensionen etwas unter der Inflationsrate erhöht und der Rabatt für Niedrigverdiener:innen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen schrittweise abgeschafft – eine der härtesten Maßnahmen des Pakets. Dem stehen einnahmenstärkende Maßnahmen gegenüber, die finanziell schlechter situierte Haushalte verschonen: die Verlängerung der Bankenabgabe, Nachschärfungen bei der Immobilienertragsteuer, das Aussetzen des Gewinnfreibetrags für Wertpapiere sowie eine konsequentere Betrugsbekämpfung.
Das Konsolidierungspaket soll 2028 brutto zwar 5 Mrd. Euro einbringen, aufgrund von Offensivmaßnahmen – insbesondere der Beitragssenkung zum Familienlastenausgleichsfonds – bleibt netto jedoch nur ein Volumen von 2,5 Mrd. Euro für die zusätzliche Defizitreduktion. Beide Doppelbudgets dieser Regierung ergeben zusammen im Jahr 2028 ein Nettovolumen von 14,1 Mrd. Euro. Angesichts dieser Größenordnung ist es unvermeidbar, dass es Spuren in Form einer etwas schlechteren Wirtschafts-und Beschäftigungsentwicklung hinterlassen wird. Vermeidbar gewesen wäre jedoch die verteilungspolitische Schlagseite: Durch die nicht nachhaltig gegenfinanzierte Senkung des FLAF-Beitrags für Dienstgeber:innen wird die Nettokonsolidierung ganz überwiegend von Beschäftigten bzw. Haushalten getragen, während Unternehmen à la longue sogar entlastet werden – zumindest dann, wenn sie nicht den relativ großen Teil der noch nicht näher spezifizierten Maßnahmen tragen müssen.
Auswirkungen für Städte und Gemeinden durchwachsen
Das Doppelbudget ist eine relativ gute Nachricht für Städte und Gemeinden, die von den Steuererhöhungen gemäß ihrer Ertragsanteile profitieren. Angesichts der budgetären Herausforderungen, vor der sie nach wie vor stehen, ist das aber lediglich etwas mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein: eine in Teilen veraltete Infrastruktur, steigender Investitionsbedarf für Klimaschutz und -anpassung, höhere Ausgaben für eigene soziale Dienstleistungen und Umlagen an die Länder. Hinzu kommen eine mittelfristig schwache Einkommensdynamik, verstärkt durch nicht gegenfinanzierte Steuergeschenke der Regierungen 2017–2024, und zuletzt einen erheblichen Konsolidierungsbedarf durch den neuen Stabilitätspakt. All dies stellt viele Kommunen vor harte Entscheidungen zulasten von Wohlstand und Wohlergehen ihrer Bürger:innen.
Vor allem die größeren Städte sind unter Druck, nachdem das wesentliche Verteilungskriterium – ihre Einwohner:innenzahl der Vergangenheit – zu wenig nach den überproportional steigenden sozialen Herausforderungen abgestuft wird. Das gilt insbesondere für jene von ihnen – und das sind praktisch alle – die stärker wachsen: Schulen müssen neu gebaut und auch andere kommunale Dienstleistungen hochskaliert werden, wofür es aber weder eine zusätzliche Vorfinanzierung noch Investitionsausnahmen im FAG gibt. Dabei ist wirtschaftswissenschaftlich längst klar, dass eine zu geringe öffentliche Investitionstätigkeit sowohl kurz-wie auch langfristig die Entwicklung von Wohlstand und Wohlergehen dämpft – und die öffentlichen Haushalte über wirtschaftliche Rückkoppelungseffekte schwächt.
EU-Fiskalregeln werden voraussichtlich eingehalten
Die EU-Fiskalregeln werden mit dem eingeschlagenen Budgetpfad – der zur Vermeidung von Sanktionen mit einer milliardengroßen Sicherheitsreserve geplant wurde – wohl eingehalten. Sie sehen vor, dass die nicht durch zusätzliche Einnahmen gegenfinanzierten Staatsausgaben (exklusive vor allem der Zinszahlungen) 2027 und 2028 im Wesentlichen nur um 2,2 bzw. 2,0 % steigen dürfen. Nur wenn die Wirtschaft aufgrund der Konflikte im Nahen Osten neuerlich in eine Rezession abgleitet, könnten die Vorgaben verfehlt werden.
Darüber hinaus kann die Bundesregierung noch zwei „Joker“ ausspielen: Zum einen dürfen ausnahmsweise bis 2028 zusätzliche Verteidigungsausgaben (gegenüber dem Niveau von 2021) herausgerechnet werden. Zum anderen hat die Kommission im Juni angekündigt, dass zusätzlich 0,3 % des BIP pro Jahr – im Falle Österreichs insgesamt also rund 3,4 Mrd. Euro bis 2028 – ausgegeben werden dürfen, um die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen. Das bringt der Regierung zwar kaum Spielraum für das bereits beschlossene Budget, weil nur seit März zusätzlich beschlossene Mittel ausgegeben werden können – gleichzeitig kann sie jetzt noch Investitionen finanzieren, die die öffentliche Energierechnung senken oder das Budget entlasten, weil sie positive Konjunktur-oder Beschäftigungseffekte auslösen. Sie muss das Geld dabei nicht selbst ausgeben, sondern kann beispielsweise Städten und Gemeinden zusätzlichen Spielraum geben, um den öffentlichen Verkehr auszubauen oder zu elektrifizieren, Heiz-oder Beleuchtungssysteme zu tauschen oder ihre Gebäude zu sanieren.
Leider ist die Bundesregierung vorerst noch nicht bereit, den neuen Joker auszuspielen, da sie sich auf das ehrgeizigere Ziel verständigt hat, das Defizit 2028 auf 3 % der Wirtschaftsleistung zu senken. Angesichts steigender Zinsen und einer neuerlichen Eintrübung der Konjunkturaussichten, die sich über geringere Lohn-und Gewinnsteuern bzw. Sozialausgaben rasch aufs Defizit niederschlagen, rückt dieses Ziel vorerst in weitere Ferne. Die Regierung wäre daher gut beraten, nicht Öl ins Feuer zu gießen, indem sie die Konsolidierung prozyklisch verschärft; vielmehr sollte sie von der kurzfristigen Übererfüllung der EU-Ziele abrücken und dafür Konjunktur, Energieversorgungssicherheit und die mittelfristige Budgetsituation verbessern – koordiniert mit Städten und Gemeinden.

