EU fördert Graz und steirische Ortskerne
Infos & Links
Christian Nußmüller arbeitet seit 21 Jahren in der Stadtbaudirektion Graz und ist Experte für strategische Förderprojekte im Bereich der integrierten, ressourcenschonenden Stadtentwicklung (EU u. national). Zudem ist er in Graz für Know-how-Aufbau in diesem Bereich zuständig und betreibt dazu kontinuierlich Netzwerkaufbau mit anderen österreichischen und europäischen Stadtverwaltungen und Organisationen. Er setzt sich auf sämtlichen Verwaltungsebenen für kommunale Bedarfe ein und ist überzeugter Fan des Whole-of-Government-Ansatzes und des Quintupel-Helix-Modells.
Grazer EU-Projekte: www.graz.at/eu
Programm IBW/EFRE & JTF Österreich: www.efre.gv.at
Neuer Praxisleitfaden „Integrierte räumliche Entwicklungskonzepte“: https://klima neutralestadt.at/de/publikationen/iek-integrierte-raeum liche-entwicklungs konzepte.php
Die Europäische Union und das Land Steiermark fördern das Projekt „Klimafitte, multifunktionale Neugestaltung Tummelplatz“ der Stadt Graz mit 1,5 Mio. Euro von insgesamt ca. 8 Mio. EUR Gesamtkosten. © Stadt Graz/Nußmüller
Graz ist als größte Gemeinde der Steiermark der Motor der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung des Landes. Graz und die eng funktional mit der Stadt verflochtene Region rund um Graz dienen aktuell über 500.000 Steirer:innen als Lebens-, Arbeits-, Versorgungs-, Begegnungs-und Erholungsraum. Im Vergleich zu den übrigen steirischen Regionen wächst dieser Raum hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung und Arbeitsplätzen weiterhin am stärksten (Prognose bis 2040: +10 %).
Lebensqualität unter Wachstumsbedingungen zu sichern und gleichzeitig schonend mit den natürlichen Ressourcen umzugehen, ist seit geraumer Zeit der Leitgedanke der integrierten – also transdisziplinären und partizipativen – Stadtentwicklung in Graz. Dekarbonisierung, Klimaanpassung, Energiewende, Mobilitätswende sind neben den sozialen und finanziellen Herausforderungen jene Bereiche, welche die Grazer Bevölkerung und damit die lokale Politik und Stadtverwaltung aktuell am meisten beschäftigen. Unter diesen herausfordernden Rahmenbedingungen sind gerade Ko-Finanzierungsmöglichkeiten, wie jene im Rahmen des Förderaufrufs „Lebendige Orts-und Stadtkerne“ des Landes Steiermark, als Teil des österreichischen EU-Regionalfondsprogrammes „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung IBW/EFRE 2021-2027“ wichtige Finanzierungsbausteine für kommunale Infrastrukturprojekte. Die damit angestoßene Stärkung von Orts-und Stadtkernen steirischer Kommunen unterschiedlicher Größe – und im Falle von Graz die maßstäbliche Übertragung dieses wichtigen Ziels auf Stadtteilebene – stärkt die lokale Lebensqualität und nicht zuletzt auch den Wirtschaftsstandort.
Insgesamt stellt die Europäische Union dafür in der Steiermark ein Förderbudget von 15 Mio. Euro für steirische Kommunen zur Verfügung, das von Landesseite mit 3,75 Mio. Euro ergänzt wird. Bisher wurden acht innovative, strategiebasierte Umsetzungsprojekte in Graz (drei Vorhaben), Liezen, Voitsberg, Köflach, Fürstenfeld und Weiz für eine 50%ige Ko-Finanzierung genehmigt. Weitere Projekte sind in Vorbereitung. Grundlage für eine Förderzusage von maximal 1,5 Mio. Euro pro Projekt ist die Ko-und Vorfinanzierung der Projektkosten durch kommunale Budgets, was oftmals eine Herausforderung darstellt. Weitere Voraussetzung ist die Erstellung einer „integrierten räumlichen Entwicklungsstrategie“. Darin werden sämtliche für die Förderungsschwerpunkte „Ressourcenschonung, Klimaanpassung und innovationsorientierte Wirtschafts-und Standortentwicklung“ relevanten lokalen strategischen Grundlagen in einem Dokument zusammengefasst und auch die Einbindung lokaler Partner:innen und Interessensvertreter:innen beschrieben.
Öffentlicher Raum im Fokus
Gut angebundene und im Stadtgefüge vernetzte Orts-und Stadtteilzentren als multifunktional nutzbare Alltagsorte stellen das Rückgrat einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Stadtteils „der kurzen Wege“ dar. Lebensqualität für Bewohner:innen, Nutzer:innen und Besucher:innen vor Ort zu erhöhen – genau das ermöglichen die EU-geförderten, strategiebasierten Projekte. Klimaresilienz durch Neugestaltung und Begrünung öffentlicher (Frei-)Räume, Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote oder Ressourcenschutz durch aktives Leerstandsmanagement in Kombination mit der Adaption von Bestandsgebäuden in Ortskernen sind die zentralen Handlungsschwerpunkte der EU-Regionalförderung in der Steiermark.
Im Zuge der immer herausfordernden klimatischen Bedingungen rückt gerade der öffentliche Raum im urbanen Umfeld noch stärker in den Fokus der Stadtentwicklung. Platzmangel in unseren weitgehend gebauten urbanen Lebensräumen, defizitäre öffentliche Budgets oder der Ausgleich unterschiedlicher Interessenslagen sind nur einige Herausforderungen, die es dabei heute von städtischer Seite zu bewältigen gilt.
Weiterentwicklung dank EU
Die Stadt Graz, ihre Bewohner:innen und Nutzer:innen profitieren bereits seit dem Beitritt Österreichs zur EU 1995 von der Möglichkeit, Europäische Regionalfondsmittel für Stadtentwicklungsprojekte einzusetzen. Erhöhung der Lebensqualität, Zukunftstauglichkeit und Resilienz von Stadtteilen standen dabei immer schon im Vordergrund.
Parallel dazu erfolgte über das Engagement der Stadt Graz in europäischen Förderprogrammen auch eine kontinuierliche fachliche Vernetzung mit anderen europäischen Stadtverwaltungen, Städte-Netzwerken und Institutionen zu aktuellen Themen der integrierten Stadtentwicklung. Noch heute trägt dies zu einem wertvollen Wissenstransfer innovativer Ansätze und Erfahrungen von und nach Graz bei.
Neben der Steiermark nutzt in der aktuellen Periode 2021–2027 auch Wien das österreichische EU/EFRE-Regionalfondsprogramm für die Ko-Finanzierung strategischer Stadtentwicklungsprojekte. Das Land Oberösterreich setzt aktuell den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung als Anreizförderung für interkommunale, stadtregionale Projektvorhaben ein.
EU-geförderte, kommunale Infrastrukturprojekte können daher auch als Musterbeispiel für eine gelungene Zusammenarbeit über sämtliche Verwaltungsebenen hinweg gesehen werden. Die EU unterstützt durch die Regionalförderungen spürbar die Verbesserung der Lebensqualität vor Ort.
Zukunft der „Städtischen Dimension“ in der EU-Kohäsionspolitik
Auf der EU-Kommissionsebene gibt es aktuell Pläne, die Rolle der „Generaldirektion für Regional-und Städtepolitik“ zukünftig politisch zu schwächen. Diese GD REGIO war bis dato mit ihrem Fachwissen, den Verwaltungskapazitäten und den territorialen Kenntnissen innerhalb der Kommission jedoch ein wichtiges Vis-à-vis für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas, welche die Umsetzung von EU-Politiken maßgeblich vor Ort verantworten. So werden auf lokaler Ebene bis zu 70 % der EU-Rechtsvorschriften umgesetzt, womit sie unverzichtbar für die Wirksamkeit, die demokratische Legitimation und Umsetzungsfähigkeit der Union sind. Die GD REGIO begleitete bislang diese „Städtische Dimension“ in den Europäischen Struktur-und Investitionsfonds und ermöglichte damit auch einen direkten Dialog zwischen der lokalen und regionalen Ebene in den Mitgliedsstaaten mit der EU-Kommission.
Auf nationaler Ebene ist in Österreich derzeit noch offen (Stand Mitte Oktober), welche Bundesstelle den Vorbereitungsprozess für den ab 2028 gültigen „Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan NRPP“ koordinieren wird. Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass im politischen Abstimmungsprozess die Bedarfe und Interessen urbaner Räume endlich auch in Österreich synergetisch (im Sinne von „aufeinander abgestimmt und wechselseitig verstärkend“) sowie komplementär („einander ergänzend“) zu jenen von ländlichen Räumen gesehen werden.
Übergeordnetes Ziel bleibt es, weiterhin die Lebensqualität vor Ort für unsere Bevölkerung zu sichern, unabhängig davon, ob in ländlich oder in städtisch geprägten Lebensrealitäten. Resiliente multifunktionale und zukunftstaugliche öffentliche Räume und Infrastrukturen können dafür einen nicht unwesentlichen Beitrag leisten. Für Österreichs Städte und Gemeinden wäre es daher von enormer Bedeutung, dass Antworten und Ko-Finanzierungen auch nach 2028 für kommunale Projekte der integrierten Orts-und Stadtentwicklung in allen Bundesländern zur Verfügung stehen.

