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  • Mobilität

Die TEN-V Verordnung

Urbane Mobilitätsindikatoren sind ab 2028 verpflichtend zu melden.

Von Stephanie Schwer, Österreichischer Städtebund | erstellt am

Die TEN-V-Verordnung legt neue Anforderungen an Österreichs neun Landeshauptstädte fest. Nachhaltige Mobilitätspläne und regelmäßige Kennzahlen sollen helfen, Verkehr nachhaltiger, sicherer und zugänglicher zu gestalten.

Die TEN-V-Verordnung legt neue Anforderungen an Österreichs neun Landeshauptstädte fest. Nachhaltige Mobilitätspläne und regelmäßige Kennzahlen sollen helfen, Verkehr nachhaltiger, sicherer und zugänglicher zu gestalten. © Getty Images / zur Verfügung gestellt von Bohmann Verlag

Mit der EU-Verordnung 2024/1679 (TEN-V Verordnung) wird ein multimodales europäisches Verkehrsnetz definiert und urbane Knoten werden festgelegt. Die aktualisierte TEN-V-Verordnung (EU 2024/1679) trat am 18. Juli 2024 in Kraft und definiert für städtische Knoten („urban nodes“) neue Anforderungen. In Österreich sind die „urbanen Knoten“ die neun Landeshauptstädte. Für diese muss bis Ende 2027 jeweils ein SUMP („sustainable urban mobility plan“, deutsch: nachhaltiges Mobilitätskonzept) erstellt werden. Darüber hinaus müssen ab diesem Zeitpunkt für alle urban nodes regelmäßig Mobilitätskennzahlen („urban mobility indicators“ = UMIs) an die Europäische Kommission für die Bereiche Nachhaltigkeit, Sicherheit und Zugänglichkeit übermittelt werden [gem. Art. 41 (1b, ii) der VO].

Der Beschluss der urban UMIs erfolgt über einen Druchführungsrechtsakt der EK im Juli 2026.

Finaler Stand der Mobilitätsindikatoren

Die Mitgliedsstaaten müssen ab 31. 12. 2027 (eine Verschiebung des Übermittlungsbeginns um ein Jahr ist nach Antrag möglich) alle vier Jahre folgende Mobilitätskennzahlen für jede der neun Landeshauptstädte an die Europäische Kommission melden: Dabei kann die Übermittlung nur für die Landeshauptstadt oder für die Landeshauptstadt und deren Umland (= also für die jeweilige Stadtregion) vorgenommen werden. Auf diese Wahlmöglichkeit haben die österreichischen Städte gedrängt. Sollen die Daten für die Stadtregion übermittelt werden, wären die entsprechenden Gemeindekennzahlen (LAU Codes), welche die Stadtregion beschreiben, ebenfalls an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Für jeden der erforderlichen Mobilitätsindikatoren wird die Europäische Kommission noch nähere Richtlinien veröffentlichen. Zu begrüßen ist die Reduktion der Anzahl der zu berichtenden Indikatoren gegenüber den ersten Entwürfen der Europäischen Kommission und die Tatsache, dass mit Ausnahme des die Verkehrsmittelwahl betreffenden Indikators (SU1: Fahrten pro Tag nach Verkehrsmittel) alle anderen Indikatoren über bestehende nationale Datenbanken direkt national an die Europäische Kommission gemeldet werden können. Beim Indikator SU1 (Modal Split) konnte hinsichtlich der zu berichtenden Verkehrsarten eine Reduktion auf die in den meisten Städten übliche Betrachtung der vier hauptsächlichen Verkehrsarten (Rad, Fuß, Öffis, motorisierter Individualverkehr, Sonstiges) erreicht werden. Hier hätten die Entwürfe bis zu acht unterschiedliche Verkehrsarten vorgesehen – diese Betrachtungsweise ist in den Städten nicht üblich und hätte hohe Zusatzkosten induziert. Auch kann die jeweils von der Stadt derzeit in Verwendung stehende Methodik bei der Ermittlung der Verkehrsmittelwahl weiterhin verwendet werden, was positiv ist, um Entwicklungen über die Zeitreihe weiterhin darstellen zu können.

In den ursprünglichen Vorschlägen der Europäischen Kommission wäre auch ein Indikator zu den „jährlichen CO₂- Äquivalenten aus dem Straßenverkehr“ vorgesehen gewesen. Dies hätte Österreich in Ermangelung einer mit den Gebietskörperschaften abgestimmten derartigen Ermittlungsmethode auf Verbrauchsbasis vor große Herausforderungen gestellt. Dieser Indikator ist auf Drängen anderer Mitgliedsstaaten jedoch nicht weiterverfolgt worden.

Prozess unter Einbindung des Städtebundes

Zur Vorbereitung und Definition der urbanen Mobilitätskennzahlen (UMIs) wurde seitens der Europäischen Kommission (EK) im Oktober 2024 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe auf Ebene der bereits bestehenden „Europan Group of Urban Mobility“ (EGUM) eingerichtet, an der drei Personen pro Mitgliedsstaat teilnehmen sollten. Der Österreichische Städtebund setzte sich erfolgreich dafür ein, dass neben zwei Vertreter:innen des Verkehrsministeriums auch ein Städtebundvertreter (Vertretung der Städte durch die Stadt Wien, MA 18) in die Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit den Mitgliedsstaaten und der EK auf dem nationalen Ticket an den jeweiligen Sitzungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der EGUM teilnehmen konnte. Damit konnte städtische Expertise aus Österreich direkt in das entscheidende Gremium eingespielt werden. Begleitend zur Arbeitsgruppe auf Ebene der EU wurde auf Ebene des Städtebundes eine Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aller Landeshauptstädte aus dem Mobilitätsbereich eingerichtet, um im Vorfeld der jeweiligen Sitzungen in Brüssel die Position der österreichischen Städte vorab definieren und in die nationale Arbeitsgruppe mit den Vertreter:innen des BMIMIs einspielen zu können. Entsprechende Stellungnahmen wurden an das BMIMI übermittelt, welche dankenswerterweise vielfach als Grundlage für die nationalen Stellungnahmen an die EK herangezogen wurden. Am 23. 3. 2025 erfolgte zudem ein Vortrag eines Vertreters der Europäischen Kommission beim Verkehrsausschuss des Städtebundes in Graz.

Fazit

Hervorzuheben ist die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Vertreter:innen des BMIMIs im gesamten Prozess, wodurch ein praxistaugliches Design der Mobilitätsindikatoren erreicht werden konnte.

Städte können sich in Zukunft bei ihren Anstrengungen zur Durchsetzung der Mobilitätswende auch auf die Pflichten Österreichs im Bereich der urbanen Knoten gemäß TEN-V Verordnung berufen. Die Verordnung adressiert nicht die Städte, sondern den Mitgliedsstaat.

Damit sich die Mobilitätsindikatoren der urbanen Knoten in Österreich verbessern, bedarf es rechtlicher und finanzieller Anstrengungen im Verkehr auf städtischer Ebene.

Die TEN-V Verordnung sieht vor, dass es in den Mitgliedsstaaten ein NSSP (= National SUMP Support Programm) geben soll, um die Mobilitätswende in den Städten zu unterstützen. Dem Vernehmen nach wird sich Österreich hier allerdings lediglich auf Beratung und die Etablierung eines Netzwerkes zur Unterstützung der Städte konzentrieren und keine zusätzlichen Mittel für die Erstellung z. B. von nachhaltigen Mobilitätsplänen (SUMP) oder die Umsetzung einzelner Maßnahmen zur Verfügung stellen. Dies ist bedauerlich, zumal Kommunen in Deutschland bis zu 75 % – finanzschwache Kommunen sogar 90 % – der SUMP-Erstellung vom dortigen Bundesministerium für Verkehr gefördert bekommen. Für den aktuellen Förderaufruf wurden die Mittel auf 14 Mio. Euro aufgestockt.